Leichte und unbeschwerte Hochzeitsimpressionen eines besonderen Tages - Euer Hochzeitsfotograf für München / Starnberger See  / Tegernsee / Schliersee und Destination Weddings

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AGB`s

Liefer- und Geschäftsbedingungen der JHeuser Photographer UG

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner. Zusatzleistungen externer Dienstleister sind automatisch in unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen integriert, sofern keine schriftlichen Nebenabreden vorliegen und von beiden Seiten akzeptiert wurden. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JHeuser Photographer UG vor, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen müssen schriftlich erfolgen. Sämtliche Angebote von JHeuser Photographer UG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die Bestellung ( auch in mündlicher Form ) durch den Kunden oder einer Direktrechnung durch JHeuser Photographer UG zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Technische Daten und Beschreibungen in der Produktinformation stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung ist nur bei schriftlicher Bestätigung gegeben. Sofern JHeuser Photographer UG auf Wunsch des Kunden einen Auftrag ganz oder teilweise storniert, ist JHeuser Photographer UG berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe von 70% des Auftragswertes geltend zu machen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist. JHeuser Photographer UG ist zu einer Stornierung nicht verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines abweichenden Schadens vorbenommen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich JHeuser Photographer UG sämtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur vorheriger schriftlicher Zustimmung durch JHeuser Photographer UG Dritten zugänglich gemacht werden. Zu den geschützten Unterlagen gehören auch Zeichnungen, Storyboards und technische Unterlagen. Diese sind vom Kunden, sofern kein Auftrag erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Lieferung der Bild- und Tondateien an den Auftraggeber erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Copyright-, Credits-, und Urheberrechte von JHeuser Photographer UG. Mit Auftragsvergabe gelten diese vom Auftraggeber als akzeptiert und bedürfen keiner zusätzlichen schriftlichen Bestätigung. Nebenabreden oder Änderungen dieser bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch JHeuser Photographer UG. Der Auftraggeber erwirbt an den Bild- und Tondateien nur ein einfaches Nutzungsrecht, wie nachfolgend näher beschrieben. Eigentumsrechte oder ausschließliche Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die überlassenen Bild- und Tondateien ist urheberrechtlich geschützt. JHeuser Photographer UG räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht ein.  Soweit im Vertrag nicht anders vereinbart wird, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht. Eine Mehrfachnutzung ist nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit  zulässig und gesondert zu vergüten. Das einfache  Nutzungsrecht wird von JHeuser Photographer UG als „ uneingeschränkte Nutzungsrechte „ bezeichnet und bezieht sich auf die gelieferten Bild- und Tondateien für den jeweiligen Auftrag. Diese beinhalten die Publikation und Verwertung der gelieferten Bild- und Tondateien auf allen Social Media Plattformen, Presse- und PR-Berichten, Blogeinträgen auf der Webseite des Auftraggebers und Newslettern innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Auftrags. Die gelieferten Bild- und Tondateien von JHeuser Photographer UG dürfen nicht zum Kauf durch Dritte angeboten oder weitergegeben werden. Eine weitere bzw. zusätzliche Nutzung der Bild- und Tondateien über den genehmigten und vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der schriftlichen Genehmigung von JHeuser Photographer UG und wird separat abgerechnet. Ungenehmigte Nutzungen der gelieferten Bild- und Tondateien werden als Verstoss gegen geltendes Recht geahndet und führen zu Schadensersatzansprüchen durch JHeuser Photographer UG. Bei Veröffentlichung der gelieferten Bild- und Tondateien sind alle Credit- und Copyrightangaben (c) zwingend erforderlich. Zur Wahrung aller Urheberrechte ist es dem Kunden untersagt, evtl.vorhandene Copyright-Vermerke aus den EXIF-Dateien zu entfernen oder zu verändern.Unter Umständen ist das Recht zur Nutzung der Bild- und Tondateien  durch den Kunden nur Zug – um – Zug gegen Zahlung des vereinbarten Preises durch JHeuser Photographer UG vorgesehen. In allen Fällen, in denen der Kunde mit Zahlungen für die Nutzungsüberlassung in Verzug gerät oder gesetzt wurde, ist JHeuser Photographer UG berechtigt, die weitere Nutzung ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf, zu untersagen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die zuvor genannten Lizenzregelungen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch JHeuser Photographer UG bleibt vorbehalten. JHeuser Photographer UG ist zu Teillieferungen sowie zur Teilfakturierung berechtigt. Der Auftraggeber hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Sofern eine Beanstandung nicht innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Lieferung JHeuser Photographer UG zugeht, gilt die Ware/Dienstleistung als genehmigt und abgenommen im Sinne des § 377 Abs. 2 HGB. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Bild- und Tondateien nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sämtliche angegebenen und vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zölle, Steuern, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sind vom Kunden zu tragen. Zahlungen verstehen sich rein netto, sofort zahlbar bzw. Zug um Zug. JHeuser Photographer UG ist berechtigt, eine Zahlung des Kunden vor Lieferung zu verlangen (Vorkasse). Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von JHeuser Photographer UG nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Sämtliche weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung werden sofort fällig, sofern der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug gerät oder sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen nicht einhält. In diesen Fällen ist JHeuser Photographer UG berechtigt, Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen und sie anschließend zu verrechnen..  Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von JHeuser Photographer UG .  Die Rechte an der Darstellung, der Namengebung, den Ideen, Grafiken, Fotos, Videos und Tonaufnahmen liegen ausschließlich bei JHeuser Photographer UG und können nicht an Dritte übertragen werden. Vervielfältigungen, Änderungen oder wie auch immer geartete Verwertung sind nur nach Rücksprache mit JHeuser Photographer UG und schriftlicher Genehmigung gestattet. Für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von Werbeaussagen, Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen des Kunden ist dieser selbst verantwortlich. Sollten in unseren gelieferten Bild-, Video- sowie Tonaufnahmen Rechte enthalten sein, obliegt es dem Kunden die Rechtsunbedenklichkeit (GEMA, Copyright oder das Recht der Verwendung für eingetragene Warenzeichen etc.) für die Veröffentlichung in geeigneter Form selbst herzustellen und bei Streitigkeiten nachzuweisen. Es wurde und wird von JHeuser Photographer UG zu keiner Zeit die Rechtmäßigkeit der Verwendung durch den Kunden geprüft, sie wird mit der Auftragserteilung als gegeben vorausgesetzt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin, sofern der Kunde Vollkaufmann ist. Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Kunde ist damit einverstanden, dass JHeuser Photographer UG seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten speichert, alle gelieferten Bild- und Tonaufnahmen für die Eigenwerbung und Präsentation von JHeuser Photographer UG verarbeitet sowie für Referenz-, Werbe-, und Akquisitionszwecke verwenden darf. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten sollte, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

Hinweis:
Nach der Fertigstellung des Videos hat der Kunde bei Nichtgefallen eine Korrekturschleife frei.
Pro Korrekturschleife ist eine Arbeitsstunde inklusive.
Alle hinzukommenden und im Vorfeld nicht besprochenen Arbeiten und Änderungen werden separat mit einem Stundensatz von mindestens 150,00€ (Schnitt) und 150,00€ (Dreharbeiten) berechnet.

Das Video wird standardmäßig im Dateiformat „MOV“ oder „MP4“ geliefert (nach Absprache) und hat eine 4K-Auflösung (3840×2160 Pixel) mit 24 fps (fps = Bilder pro Sekunde). Nach Absprache sind andere Videoeigenschaften möglich.

Das Rohmaterial der Dreharbeiten wird nicht mitgeliefert. Nicht verwendetes Rohmaterial wird nach Fertigstellung des Videos gelöscht. Gegen Aufpreis ist eine dauerhafte Sicherung sowie ein Rohschnitt möglich.

Die beauftragte Produktionsfirma darf die entstandenen Produkte für Portfolio und Marketing (z.B. Website, Social Media, etc.) nutzen.

Liefer- und Geschäftsbedingungen der JHeuser Photographer UG

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragspartner. Zusatzleistungen externer Dienstleister sind automatisch in unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen integriert, sofern keine schriftlichen Nebenabreden vorliegen und von beiden Seiten akzeptiert wurden. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der JHeuser Photographer UG vor, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen müssen schriftlich erfolgen. Sämtliche Angebote von JHeuser Photographer UG sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch die Bestellung ( auch in mündlicher Form ) durch den Kunden oder einer Direktrechnung durch JHeuser Photographer UG zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Technische Daten und Beschreibungen in der Produktinformation stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung ist nur bei schriftlicher Bestätigung gegeben. Sofern JHeuser Photographer UG auf Wunsch des Kunden einen Auftrag ganz oder teilweise storniert, ist JHeuser Photographer UG berechtigt, einen Schadensersatz in Höhe von 70% des Auftragswertes geltend zu machen, wobei die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist. JHeuser Photographer UG ist zu einer Stornierung nicht verpflichtet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines abweichenden Schadens vorbenommen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich JHeuser Photographer UG sämtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur vorheriger schriftlicher Zustimmung durch JHeuser Photographer UG Dritten zugänglich gemacht werden. Zu den geschützten Unterlagen gehören auch Zeichnungen, Storyboards und technische Unterlagen. Diese sind vom Kunden, sofern kein Auftrag erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Lieferung der Bild- und Tondateien an den Auftraggeber erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Copyright-, Credits-, und Urheberrechte von JHeuser Photographer UG. Mit Auftragsvergabe gelten diese vom Auftraggeber als akzeptiert und bedürfen keiner zusätzlichen schriftlichen Bestätigung. Nebenabreden oder Änderungen dieser bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch JHeuser Photographer UG. Der Auftraggeber erwirbt an den Bild- und Tondateien nur ein einfaches Nutzungsrecht, wie nachfolgend näher beschrieben. Eigentumsrechte oder ausschließliche Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die überlassenen Bild- und Tondateien ist urheberrechtlich geschützt. JHeuser Photographer UG räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht ein.  Soweit im Vertrag nicht anders vereinbart wird, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht. Eine Mehrfachnutzung ist nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit  zulässig und gesondert zu vergüten. Das einfache  Nutzungsrecht wird von JHeuser Photographer UG als „ uneingeschränkte Nutzungsrechte „ bezeichnet und bezieht sich auf die gelieferten Bild- und Tondateien für den jeweiligen Auftrag. Diese beinhalten die Publikation und Verwertung der gelieferten Bild- und Tondateien auf allen Social Media Plattformen, Presse- und PR-Berichten, Blogeinträgen auf der Webseite des Auftraggebers und Newslettern innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Auftrags. Die gelieferten Bild- und Tondateien von JHeuser Photographer UG dürfen nicht zum Kauf durch Dritte angeboten oder weitergegeben werden. Eine weitere bzw. zusätzliche Nutzung der Bild- und Tondateien über den genehmigten und vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der schriftlichen Genehmigung von JHeuser Photographer UG und wird separat abgerechnet. Ungenehmigte Nutzungen der gelieferten Bild- und Tondateien werden als Verstoss gegen geltendes Recht geahndet und führen zu Schadensersatzansprüchen durch JHeuser Photographer UG. Bei Veröffentlichung der gelieferten Bild- und Tondateien sind alle Credit- und Copyrightangaben (c) zwingend erforderlich. Zur Wahrung aller Urheberrechte ist es dem Kunden untersagt, evtl.vorhandene Copyright-Vermerke aus den EXIF-Dateien zu entfernen oder zu verändern.Unter Umständen ist das Recht zur Nutzung der Bild- und Tondateien  durch den Kunden nur Zug – um – Zug gegen Zahlung des vereinbarten Preises durch JHeuser Photographer UG vorgesehen. In allen Fällen, in denen der Kunde mit Zahlungen für die Nutzungsüberlassung in Verzug gerät oder gesetzt wurde, ist JHeuser Photographer UG berechtigt, die weitere Nutzung ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf, zu untersagen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die zuvor genannten Lizenzregelungen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch JHeuser Photographer UG bleibt vorbehalten. JHeuser Photographer UG ist zu Teillieferungen sowie zur Teilfakturierung berechtigt. Der Auftraggeber hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Sofern eine Beanstandung nicht innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Lieferung JHeuser Photographer UG zugeht, gilt die Ware/Dienstleistung als genehmigt und abgenommen im Sinne des § 377 Abs. 2 HGB. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der Bild- und Tondateien nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sämtliche angegebenen und vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zölle, Steuern, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sind vom Kunden zu tragen. Zahlungen verstehen sich rein netto, sofort zahlbar bzw. Zug um Zug. JHeuser Photographer UG ist berechtigt, eine Zahlung des Kunden vor Lieferung zu verlangen (Vorkasse). Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von JHeuser Photographer UG nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Sämtliche weiteren Forderungen aus der Geschäftsbeziehung werden sofort fällig, sofern der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug gerät oder sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen nicht einhält. In diesen Fällen ist JHeuser Photographer UG berechtigt, Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen und sie anschließend zu verrechnen..  Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von JHeuser Photographer UG .  Die Rechte an der Darstellung, der Namengebung, den Ideen, Grafiken, Fotos, Videos und Tonaufnahmen liegen ausschließlich bei JHeuser Photographer UG und können nicht an Dritte übertragen werden. Vervielfältigungen, Änderungen oder wie auch immer geartete Verwertung sind nur nach Rücksprache mit JHeuser Photographer UG und schriftlicher Genehmigung gestattet. Für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von Werbeaussagen, Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen des Kunden ist dieser selbst verantwortlich. Sollten in unseren gelieferten Bild-, Video- sowie Tonaufnahmen Rechte enthalten sein, obliegt es dem Kunden die Rechtsunbedenklichkeit (GEMA, Copyright oder das Recht der Verwendung für eingetragene Warenzeichen etc.) für die Veröffentlichung in geeigneter Form selbst herzustellen und bei Streitigkeiten nachzuweisen. Es wurde und wird von JHeuser Photographer UG zu keiner Zeit die Rechtmäßigkeit der Verwendung durch den Kunden geprüft, sie wird mit der Auftragserteilung als gegeben vorausgesetzt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin, sofern der Kunde Vollkaufmann ist. Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Kunde ist damit einverstanden, dass JHeuser Photographer UG seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten speichert, alle gelieferten Bild- und Tonaufnahmen für die Eigenwerbung und Präsentation von JHeuser Photographer UG verarbeitet sowie für Referenz-, Werbe-, und Akquisitionszwecke verwenden darf. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten sollte, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

 

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